Sie finden das Dannstadter Pappelwäldchen südöstlich des Tennisplatzes.
Viele Spaziergänger, Jogger und Fahrradfahrer, die regelmäßig daran vorbeikommen, kennen es sehr gut.
Der Begriff "Pappelwäldchen" steht im engeren Sinne für das bewaldete Flurstück 7040 (ca. 2000m²), das mit dem Weiher (gesetzlich geschützter Biotop) einen Komplex bildet.
Im weiteren Sinne steht das Pappelwäldchen für die etwa 14.000m² zusammengehörige bewaldete Fläche.
Zustand jetzt:
Mitten durch dieses Wäldchen mit einer Gesamtfläche von ca. 14.000m² soll nun eine Straße gebaut werden und Platz für Gewerbe entstehen, weswegen 10.000 m² bewaldete Fläche zur Rodung stehen. Hinzu kommen 12.000 m² Feuchtwiesen, die Gewerbeflächen weichen müssen. Gerade hier ein Gewerbegeiet zu erstellen ist umweltpolitischer Frevel, ein Ding der Unmöglichkeit!
Zustand, wenn geplante Bauaktivität erfolgt ist: schwarz=Straße, grau=Gewerbefläche
Beschlossen wurde diese Trassenführung im Jahr 2006 und 2009 rechtskräftig gemacht. Die Gemeinde sah in der Rodung eine Maßnahme im Rahmen der Vorgaben eines bestandskräftigen Bebauungsplanes. So einfach ist es aber nicht, denn bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden naturschutzrechtliche Belange nicht gebührend berücksichtigt. Daher ist eine Rodung vorläufig rechtswidrig. Durch Beauftragung eines naturschutzrechtlichen Gutachtens versucht die Gemeinde derzeit, die Erlaubnis für die Fällung doch noch zu erhalten.
Heute sollten wir angesichts der drohenden Klimakatastrophe und dem besorgniserregenden Schwund der Bisophäre alle ein bisschen klüger sein. Eine Trassenführung wie die betreffende würde heute so nicht mehr beschlossen werden. Man hätte sie von Anfang an woanders planen müssen. Eine Ausgleichsfläche an einem anderen Ort ist zwar vorgeschrieben, aber sie kann den Verlust der Natur hier vor Ort in unserer Heimatgemeinde niemals kompensieren.
Auch das Ministerium für Klima- und Umweltschutz des Landes Rheinland-Pfalz attestiert uns: "Sicherlich ist es bedauerlich, dass sich die kommunalen Entscheidungsträger seinerzeit dazu entschlossen haben, die vorhandenen bewaldeten Flächen zu bebauen [...] (Schreiben vom 21.12.2021)
Und weiter schreibt das Ministerium: "Einzig verbleibt die Möglichkeit, dass der kommunale Entscheidungsträger selbst eine Planänderung vornimmt."